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Aide-mémoire an die Leitung der Bekennenden Kirche in Deutschland

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Aide-mémoire an die Leitung
der Bekennenden Kirche in Deutschland

1937

Im Lauf des Jahres 1937 nahm die staatliche Kirchenpolitik in Deutschland gegen die Bekennende Kirche ständig an Schärfe zu. Nachdem im Juni ein Erlaß herausgekommen war, der der B.K. verbot, Kollekten einzusammeln1, griff Heinrich Himmler, Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsinnenministerium, Ende September die theologische Ausbildung der B.K. an. Am 30.9. wurde von ihm folgender «Erlaß verfügt»2:

Die von den Organen der sogenannten Bekennenden Kirche seit langem gezeigte Haltung, unter Mißachtung der vom Staat geschaffenen Einrichtungen den theologischen Nachwuchs durch eigene Organisationen auszubilden und zu prüfen, enthält eine bewußte Zuwiderhandlung gegen die 5. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 2. Dezember 19353 und ist geeignet, das Ansehen und Wohl des Staates zu gefährden. Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preuß. Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und dem Reichs- und Preuß. Minister für die kirchlichen Angelegenheiten ordne ich daher an:

Auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 19334 werden die von den Organen der sogenannten bekennenden Kirche errichteten Ersatzhochschulen, Arbeitsgemeinschaften und die Lehr-, Studenten- und |48 Prüfungsämter aufgelöst und sämtliche von ihnen veranstalteten theologischen Kurse und Freizeiten verboten.

Der Inhalt der Verfügung muß schon einige Tage vorher bekannt geworden sein, denn unter den Theologiestudenten gab es schon Ende September Diskussionen über den «Himmler-Erlaß».5 Es kam zu einer Anfrage an Barth, wie er die Lage beurteile. Diese Anfrage stammte womöglich von Wilhelm Niesel, der mit seiner Frau vom 1. bis zum 6.10. Barth in den Ferien auf dem Bergli besuchte. Am 7.10 hatte Barth dann dort Besuch vom Ökumeniker Alphons Koechlin. Darauf verfaßte Barth ein «Aide-mémoire», das er in der maschinenschriftlichen Fassung mit der Unterschrift «Basileae, 8. Okt. 1937 K.B.» signierte6 und an einen namentlich nicht genannten Freund sandte, wahrscheinlich Koechlin.7 In einem Begleitbrief an diesen Freund schrieb Barth am gleichen Tage, ebenfalls von Basel aus:

Lieber Freund! Darf ich dir hier verabredungsgemäß die Sätze mitteilen, von denen ich gern möchte, daß sie der Berliner VKL8 auf irgend einem sichern Weg übergeben würden? Ich lege sie dir offen bei, damit du auch selber davon Kenntnis nehmen kannst. Wenn der morgen bei dir eintreffende Gast der Mann sein sollte, der sie sicher herüberbringen kann, so wäre mir das sehr erfreulich.

Wer den Text mit nach Deutschland nahm, ist nicht bekannt. Auch wen der Text erreicht hat, ist nicht mehr genau festzustellen. Er kam aber jedenfalls in Deutschland an. Ein Exemplar wurde «bei einer Durchsuchung» der Gestapo bei Joachim Beckmann, der in der Ausbildung der rheinischen Theologen mitwirkte, beschlagnahmt und findet sich in seiner Gestapoakte.9 Die Staatspolizeistelle Düsseldorf «überreichte» der Gestapo Berlin am 24.11.1937 zwei Exemplare des Texts.10

49Eine direkte Auswirkung der Ratschläge, die Barth gab, ist nicht festzustellen. Die Reaktionen seitens der Bekennenden Kirche auf den Himmler-Erlaß waren vielmehr, seinem Rat entgegengesetzt, auf juristischer wie kirchlicher Ebene weit ausholend und ausführlich. Das «Kasseler Gremium», Marahrens, Müller-Dahlem und Breit, nahm am 26.10.1937 in einem langen Schreiben an Himmler kritisch Stellung11; auch die Evangelische Bekenntnissynode im Rheinland faßte auf ihrer 6. Tagung einen längeren kritischen Beschluß.12 Aber keine von beiden drohte, wie Barth es vorgeschlagen hatte, damit, daß sich die bedrängte B.K. an die Ökumene wandte.

Barths Text wurde erst 1965 in einem Aufsatz von Wilhelm Niemöller im Wortlaut, nur ohne Ortsangabe, Datum und Unterschrift, veröffentlicht.13

Erlaß von Himmler vom 28.9.1937 betr. «Ersatzhochschulen» etc. der B.K. Ich bin nach meiner Meinung über die in der neuen Situation seitens der B.K. einzunehmenden Haltung gefragt.

1. Die auf Grund des Verbots übrig bleibenden Ausbildungsmöglichkeiten an den ganz oder teilweise zerstörten oder neutralen theologischen Fakultäten können die Zukunft des theologischen Nachwuchses der B.K. nicht sicherstellen. Von den auf Grund des Verbots übrig bleibenden, außerhalb der b.k.lichen Institutionen bestehenden Prüfungsmöglichkeiten kann im Gebiet der im Sinn des Bekenntnisses zerstörten Kirchen nach wie vor kein Gebrauch gemacht werden.

2. Die ganze durch Himmler unter Verbot gestellte Arbeit muß also unter allen Umständen fortgesetzt und ausgebaut werden.

Die Art und Weise, in der das zu geschehen hat, darf unter keinen Umständen eine Senkung des wissenschaftlichen Niveaus des an den Hochschulen, in den Arbeitsgemeinschaften und Freizeiten erteilten Unterrichts sowie der Prüfungen in sich schließen.

503. Es wäre weder würdig, noch technisch aussichtsvoll, noch im Sinn von 2 sachgemäß, wenn die Erhaltung der eigenen Ausbildungsund Prüfungsmöglichkeiten der B.K. auf dem Wege von Experimenten in der Richtung weiterer Tarnung dieser Möglichkeiten versucht würde.

4. Mit den nationalsozialistischen Gewalthabern kann man nur in ihrem eigenen Stil, d.h. von Macht zu Macht sinnvolle Unterhaltung pflegen. Es ist also Himmler sowie der Reichsregierung (und evtl. anderen Instanzen des Staates und der Partei) – nicht in Form eines predigtähnlichen «Wortes an den Staat», ohne Bibelsprüche, in Form einer geschäftsmäßigen Mitteilung – zu eröffnen:

a) daß das Verbot das Leben der Kirche unmittelbar bedroht und also untragbar ist,

b) daß das Verbot seitens der B.K. keine Beachtung finden wird,

c) daß die B.K. sich nach Kenntnisnahme von diesem Verbot nach bald fünfjähriger Wartezeit in aller Form mit der Frage nach Rat und Hilfe an die evangelischen Kirchen des Auslands gewendet hat.

Einen Protest gegen die staatsrechtliche Unmöglichkeit des Verbots würde ich nach allen Antezedentien und angesichts der im 3. Reich nun einmal in Kraft stehenden Rechtsbegriffe in Würde unterlassen.

5. Die evangelischen Kirchen des Auslandes verfolgen die kirchlichen Vorgänge in Deutschland und im Besonderen den Weg der B.K. mit wachsender Anteilnahme. Es fehlt nicht an Bewußtsein der Mitverantwortung, und es fehlt grundsätzlich auch nicht an Hilfsbereitschaft. Die Situation ist aber belastet dadurch, daß die B.K. noch nie direkt und verbindlich mit den anderen evangelischen Kirchen in Beziehung getreten ist und daß man darum in diesen Kirchen, insbesondere in deren öffentlichen Vertretungen, noch nicht konkret zum Handeln in Gemeinschaft mit der B.K. aufgerufen ist.

Es ist also gleichzeitig mit der Mitteilung an Himmler etc. ein gleichlautender Brief an die sämtlichen erreichbaren Kirchenregierungen des evangelischen Auslandes sowie an die wichtigsten ökumenischen Instanzen (Stockholm14, Lausanne15, lutherischer und reformierter Weltbund) zu richten, folgenden Inhalts:

51a) Deutliche Erklärung darüber, daß man sich in endlich unhaltbar gewordener Lage nicht an die fremden Völker und Regierungen, wohl aber an die dortigen Kirchen richte und ihre christliche Solidarität in Anspruch nehme.

b) Knapper Bericht über die ganze bisherige antikirchliche Aktion in Deutschland. Himmlers Erlaß im Wortlaut.

Kurzer Hinweis auf dessen praktische Tragweite. Brief der B.K. an Himmler im Wortlaut.

c) Anfrage: Was sagt ihr dazu? Was habt ihr uns zu raten? Wie könnt und wollt ihr uns evtl. helfen?

6. Die unter 4. und 5. genannten Briefe müssen als offizielle Schreiben der V.K.L. (ev. des R.B.R.16) unter Kenntlichmachung von deren Wesen und Arbeitsbereich abgefaßt und unterschrieben werden.

Es wäre taktisch wünschenswert, wenn für die unter 4. und 5. genannten Schritte die Mitwirkung auch der Bischöfe etc. und des lutherischen Rates zu erlangen wäre. Ihre Nicht-Mitwirkung sollte aber die Aktion nicht aufhalten.

7. Bis die Antworten und eventuell die Handlungen der auswärtigen evangelischen Kirchen erfolgen, muß die unter Verbot gestellte Arbeit entsprechend 4 b weitergeführt werden.

K.B.

Sachfußnoten

1
KJ 1933–1944 , S. 201–209 📖.↩
2
Text: KJ 1933-44, S. 209 📖. Der «Völkische Beobachter» brachte den Text am 2.10. Zur Datierung: W. Scherffig, Junge Theologen im ‹Dritten Reich›. Dokumente, Briefe, Erfahrungen. Bd.2: 1936-1937, Neukirchen 1990, S. 209 📖. Dort auch der Text.↩
3
Siehe Offenen Brief an das Svenska Morgonbladet, Nr. 2.↩
4
Diese Notverordnung des Reichspräsidenten, am Tage nach dem Reichstagsbrand «zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte» erlassen, bildete während der ganzen NS-Zeit die Grundlage zu rechtswidrigem Vorgehen.↩
5
Scherffig, a.a.O., S. 214 📖. ↩
6
Vielleicht hat Barth das Konzept, das keine Unterschrift trägt und hsl. im KBA überliefert ist, schon auf dem Bergli geschrieben.↩
7
Dafür spricht außer dem Datum auch die Tatsache, daß in dem Brief auch von Barths Stellungnahme zur Oxford-Bewegung und Visser ’t Hooft die Rede ist.↩
8
Die Vorläufige Kirchenleitung der bekennenden Kirche.↩
9
W. Niemöller, Aus der Polizeiakte des Bekenntnispfarrers Joachim Beckmann, in: Zur Geschichte des Kirchenkampfes. Gesammelte Aufsätze, hrsg. von H. Brunotte und E. Wolf (AGK 15), Göttingen 1965, S. 233f. 📖; Scherffig, a.a.O., S. 211f. 📖 ↩
10
Scherffig, a.a.O., S. 212 📖. ↩
11
KJ 1933–1944, S. 209–212 📖.↩
12
KJ 1933–1944, S. 212–215 📖. ↩
13
a.a.O. (s. Anm. 9), S. 234 📖. Teilabdruck bei Scherffig, a.a.O., S. 211f. 📖 Der Text ist erwähnt bei Busch, Lebenslauf, S. 300 📖, fehlt jedoch in der Bibliographie Barths.↩
14
Die ökumenische Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung (Faith and Order).↩
15
Die ökumenische Bewegung für praktisches Christentum (Life and Work).↩
16
Der Reichsbruderrat der bekennenden Kirche.↩