Die 6. Bekenntnissynode der Ev. Kirche der altpreußischen Union hatte auf ihrer ersten Tagung in Berlin-Nikolassee (11.-13.6.1938) vier Bedingungen für die Freigabe des Eidesleistung (siehe vorigen Offenen Brief) formuliert:
1. Die staatliche Forderung eines Treueides muß vorliegen. 2. Die eidfordernde Stelle muß von den Pfarrern, die den Eid leisten, die von der Kirchenleitung gegebene Auslegung des Treueides entgegennehmen. 3. Die Bindung des Pfarrers an sein Ordinationsgelübde muß öffentliche Anerkennung finden. Das schließt die Verkoppelung der Eidesforderung mit der Einführung des deutschen Beamtengesetzes in die Kirche aus. 4. Die von dem Evangelischen Oberkirchenrat gegebene Auslegung des Eides muß öffentlich zurückgenommen werden.1
Daraufhin erließ der Evangelische Oberkirchenrat am 23.6.1938 eine Verfügung, worin der zweite Termin zur Eidesleistung «in vereinfachter Form ohne Verlesung der Ansprache zu erfolgen» habe.2 Das Wort «Eidesbelehrung» in der Anordnung wurde durch das Wort «Ansprache des EOK zum Treueid» ersetzt. Den Geistlichen wurde die Möglichkeit eingeräumt, vor der Eidesnahme Erklärungen einzureichen, sofern deren Inhalt «sachlich unbedenklich» erschiene.3
In der Bekennenden Kirche setzten Auseinandersetzungen darüber ein, ob diese Schritte als Annahme der vier Forderungen gelten könnten. Der preußische Bruderrat zeigte sich schwankend, der rheinische ablehnend; doch der westfälische Präses Koch war überzeugt: «Daß der Staat den Treueid der Pfarrer erwartet, steht für mich außer Zweifel.» Die Frage der Vereidigung der Pfarrer sei «für den Staat zu einer Frage seiner Autorität und die Verweigerung für ihn untragbar ge|94worden. […] Damit sind wir gefordert und nach Conf. Aug. 16 und dem Heidelberger Katechismus Fr. 101 verpflichtet, den Eid zu leisten.» Koch schlug eine ausführliche «Erklärung zum Treueid» in 4 Punkten vor, mit der der Eid geleistet werden sollte.4
Die 6. Bekenntnissynode der Ev. Kirche der altpreußischen Union faßte auf ihrer zweiten Tagung am 31.7.1938 den Beschluß:
«1. Eine Reihe von Tatbeständen weist darauf hin, daß der Staat den Treueid der Pfarrer fordert. […] » Als Belege dafür wurden u. a. angeführt: «die Tatsache, daß Präsident Werner die Eidesverordnung in Übereinstimmung mit dem Ministerium für kirchliche Angelegenheiten erließ»; «der Brief des Präses Koch vom 16.Juli. […] »; «das Schreiben des rheinischen Konsistorialpräsidenten vom 27. Juli».
2. Die Synode stellte fest, «daß die Eideserklärung des Bruderrates der evangelischen Kirche der altpreußischen Union von der eidfordernden Stelle (Präsident der EOK) angenommen ist. […] »
«3. Die Bindung der Pfarrer an das Ordinationsgelübde hat öffentliche Anerkennung gefunden. […] Damit, daß die Eidesbelehrung des Bruderrates der evangelischen Kirche der APU als sachlich unbedenklich angenommen ist, ist gemäß Ziffer 4 der Eideserklärung eingeräumt, daß die Anwendung des staatlichen Beamtenrechtes auf die Pfarrer mit der Eidesleistung nicht zugestanden worden ist, da sie den im Ordinationsgelübde angenommenen Amtspflichten widerspricht.»
«4. Die von dem EOK gegebene Auslegung des Eides ist öffentlich zurückgenommen worden: a) Das Wort ‹Eidesbelehrung› ist im Gesetzblatt der DEK gestrichen, b) Der EOK hat eine öffentliche Erklärung angeordnet, daß die Ansprache ‹keine für die Ablegung des Treueides verbindliche Auslegung ist›. c) Es liegt die mündliche und schriftliche Erklärung […] vor, daß ‹in Zukunft die Ansprache überhaupt fortfällt.»
Die Einwendungen gegen die Ableistung des Treueides dürften damit «als ausgeräumt angesehen werden». «Die Synode weist deshalb die Pfarrer an, bis zum 10. August der eidfordernden Stelle zu erklären, daß sie nunmehr bereit sind, den Treueid zu leisten. Die Synode kann aber nicht darüber hinweggehen, daß zahlreiche Pfarrer im ge|95gebenen Augenblick die hierfür erforderliche Klarheit noch nicht gewonnen haben. […] Sie erachtet es als ihre kirchenleitende Aufgabe und brüderliche Pflicht, die Gewissensbedenken ernst zu nehmen und die Brüder in ihrem Gewissen zu lösen.» Abschließend beauftragte die Synode den Bruderrat, eine Fristverlängerung beim Präsidenten des EOK zu erwirken: «Sobald diese Fristverlängerung zugestanden ist, kann der Eid von den Brüdern, die ihre Bereitschaft hierzu erklärt haben, geleistet werden.»5
Daraufhin richtete Barth einen «Offenen Brief an die 6. Bekenntnissynode der Evang. Kirche der altpreußischen Union», der in hektographierter Form nach Deutschland gesandt und dort verbreitet wurde. Der Text wurde zuerst 1948 gedruckt.6
Auf Barths Brief reagierte die Bekennenden Kirche nicht. Doch erhielt Barth von einzelnen Angehörigen der BK ausführliche Zuschriften.7 Barth hielt am 5.9.1938 in der Sitzung des Schweizerischen Hilfswerks für die Bekennende Kirche in Deutschland8 in Zürich einen Vortrag über die Behandlung der Eidesfrage in Deutschland im Sommer 19389, worin er seine Position ausführlicher darlegte. Etwa am 8.9.1938 wurde in der Bekennenden Kirche ein Rundschreiben von Hitlers Stellvertreter Martin Bormann an alle Gauleiter vom 13.7.1938 bekannt, worin es hieß: «Die Kirchen haben diese Anordnung erlassen, ohne vorher die Entscheidung des Führers herbeizuführen. Dem Eid auf den Führer kommt deshalb lediglich eine innerkirchliche Bedeutung zu.»10
Diesen Text nahm Barth, als sein Vortrag gedruckt wurde, in ein Nachwort dazu auf und kommentierte ihn, nun sei klar, «daß die Niederlage der Bekennenden Kirche in der Eidesfrage nun auch noch einen gewissen tragikomischen Charakter be|96kommen hat: der Druck, dem sie gewichen ist, auch der des § 4, war gar nicht so schrecklich wie es aussah; und irgend einen Gewinn – außer dem bösen Gelächter ihrer Gegenspieler – wird ihr dieses Weichen auch nicht verschafft haben.»11
In privaten Briefen wurde Barth noch deutlicher.12
Die 7. Bekenntnissynode der APU beschloß am 21.3.1939, nach Bormanns Rundschreiben könnten «jene amtlichen Stellen nicht mehr glaubhaft machen, daß der Staat den Treueid der Geistlichen fordert. Solange diese Sachlage andauert, können wir es nicht für zulässig halten, daß die Geistlichen den Treueid leisten.»13
Liebe Brüder!
Mir ist Ihr Beschluß zur Ableistung des Treueides durch die Pfarrer zur Kenntnis gekommen, laut dessen Sie die Pfarrer anweisen, bis zum 10. August der eidfordernden Stelle zu erklären, daß sie nunmehr bereit seien, den Treueid zu leisten, nachdem eine Fristverlängerung zugunsten derjenigen, «die im gegenwärtigen Augenblick die dafür erforderliche Klarheit noch nicht gewonnen haben», zugestanden sein wird.
Dieser Beschluß ist zu schwerwiegend, als daß ich dazu schweigen könnte, und die Zeiten sind auch zu ernst, als daß Sie mir nicht erlauben müßten, um der Kürze und Klarheit willen in größter Unverhohlenheit zu Ihnen zu reden.
97Ich bin über diesen Beschluß und seine Begründung, nachdem ich sie wieder und wieder gelesen habe, aufs tiefste erschrocken. Nach meiner Einsicht in den Sinn und die Entwicklung des deutschen Kirchenkampfes haben Sie jetzt etwas gesagt und getan, was vor Gott und seiner Kirche in Deutschland und in den anderen Ländern so wenig zu verantworten ist wie einst die unseligen Beschlüsse des Novembers 1934.14
Und es muß Ihnen laut gesagt werden, daß das gute Bekenntnis, in welchem die Bekennende Kirche in Deutschland ihre menschliche Substanz hat, heute nur im Streit gegen die von der Bekenntnissynode selbst ausgehende Irreführung und Versuchung und also in der Nicht-Beachtung der von ihr ausgegebenen Weisung aufrecht erhalten werden kann. Weil es jetzt, wenn nicht – menschlich geredet – alles verloren sein soll, an jedem Einzelnen hängt, der der Treue und des Widerstandes immer noch – und diesmal gegen Sie, gegen die Bekenntnissynode! – fähig sein möchte, darum muß ich Ihnen dies in einem offenen Brief mitteilen.
Sie erinnern sich an mein «Consilium» vom 18. Mai d.J. Sie haben sich dessen These nicht zu eigen machen können. Das hat mir leid getan, weil ich – nachdem mir eine Widerlegung meiner Gesichtspunkte nicht bekannt geworden ist – nach wie vor der Überzeugung bin, daß die Bekennende Kirche grundsätzlich und praktisch den besseren Weg gegangen wäre, wenn sie sich auf den damals bezeichneten Boden zu stellen gewagt hätte. Und es hat mir noch mehr leid getan, daß Sie, selbst wenn Sie mir im Ergebnis nicht zustimmen konnten, auch an dem von mir vorgetragenen und entwickelten Problem als solchem offenbar so leicht vorbeikommen zu können meinten.
Aber ich will die damals geltend gemachten Gesichtspunkte zurückstellen und mit Ihnen von der Voraussetzung ausgehen, daß es richtig war – was ich für unrichtig halte! –, dem Präsidenten des EOK die Ableistung des Eides unter der Bedingung der Erfüllung Ihrer vier |98 «Forderungen» anzubieten. Mein tiefes Erschrecken gilt heute den Fiktionen, auf Grund derer Sie erklären zu können meinen, daß die diesen Ihren Forderungen zugrunde liegenden Bedenken jetzt von der anderen Seite her «ausgeräumt» worden seien. Und es gilt Ihrem Vorgehen den Pfarrern gegenüber, zu dem Sie sich auf Grund dieser Fiktionen entschlossen haben.
Aus Ihren eigenen Darlegungen ergibt sich zunächst unzweideutig, daß die Behauptung, daß Ihre «Bedenken» jetzt «ausgeräumt» seien, objektiv nicht wahr ist:
ad 1) Sie hatten das Vorliegen einer staatlichen Forderung des Eides verlangt. Tatsächlich hat keine staatliche Stelle ausdrücklich und verbindlich den Eid gefordert, sondern Ihre Behauptung, daß dies geschehen sei, begründet sich teils auf eine ganz unübersichtliche «Übereinstimmung» des EOK mit dem Kirchenministerium, teils auf die Aussagen eines provinzialen Konsistorialpräsidenten, teils und offenbar vor allem auf die völlig unkontrollierbar gewonnene «Überzeugung» des Herrn Präses D. Koch. Ich frage: War Ihre erste Forderung nicht ernster gemeint, als es nach dieser «Ausräumung» Ihres Bedenkens den Anschein hat?
ad 2) Ihre Forderung hatte ausdrücklich von den Pfarrern geredet, von denen die eidfordernde Stelle die von der Kirchenleitung gegebene Auslegung des Treueides entgegennehmen müsse. Ist diese Forderung etwa damit sinngemäß erfüllt, daß der Präsident der EOK eine Eideserklärung des Bruderrates «angenommen» hat? War Ihre Forderung nicht ernster gemeint als so?
ad 3) Sie forderten «öffentliche Anerkennung» der Bindung der Pfarrer an ihr Ordinationsgelübde und Sicherung gegen die Verkoppelung der Eidesforderung mit der Einführung des deutschen Beamtengesetzes in die Kirche. Die Erfüllung dieser Forderung besteht in Abmachungen zwischen dem EOK und dem Bruderrat. Wo bleibt da die «Öffentlichkeit»? Glauben Sie ernstlich, daß sich die staatlichen Stellen, auf deren Auslegung des Eides in der künftigen Praxis den Pfarrern gegenüber Alles ankommen wird, an jene Abmachung halten werden? War Ihre Forderung wirklich nicht ernster gemeint?
ad 4) Sie forderten «öffentliche Zurücknahme» der vom EOK gegebenen Auslegung des Eides. Die Erfüllung besteht in der Streichung des Wortes «Eidesbelehrung» im Gesetzblatt, in der «Anordnung»(!) |99 einer öffentlichen Erklärung und wiederum in der Aussage eines provinzialen Konsistorialpräsidenten. Zweifeln Sie daran, daß jede staatliche Stelle und mit ihr die von der Monopolpresse belehrte öffentliche Meinung in Deutschland den Eid trotzdem jener «Eidesbelehrung» entsprechend auslegen wird? Haben Sie wirklich nichts Ernsthafteres als dies gefordert?
Liebe Brüder: Daß Sie sich mit dieser «Ausräumung» Ihrer Bedenken zufrieden geben konnten, wäre mir auch dann nicht verständlich, wenn ich annehmen müßte, das heißeste Begehren der heute unter Ihnen Führenden in den letzten Monaten sei schließlich das gewesen, den Treueid doch nur ja schwören zu können und zu dürfen und zu diesem Zweck wenigstens ein Minimum von Entgegenkommen auf der anderen Seite zu finden. Ich nehme das nicht an. Ich stelle aber fest, daß Sie auch ein solches Minimum von Entgegenkommen auf der anderen Seite nicht gefunden haben. Man hat sich dort wohl gehütet, Ihnen auch nur das Kleinste ausdrücklich und verbindlich in die Hand zu geben, auf das Sie sich, nachdem der Eid geleistet ist, bei künftigen Konflikten würden berufen können. Sie haben sich auf Grund einiger in allen möglichen Nebeln verborgener Erklärungen und Zusicherungen bewegen lassen, in eine Falle sondergleichen zu gehen.
Auf Grund dieser Fiktionen haben Sie nun die Pfarrer «angewiesen», sich zur Leistung des Eides anzumelden. 2000 Pfarrer in Altpreußen, wenn wir hier recht berichtet sind, waren ordentlich genug, auf Ihre frühere «Anweisung» hin zunächst nicht zu schwören.15 Wissen Sie, für welch verheißungsvolles Zeichen man diese Tatsache in den Kirchen der ganzen Welt meinte halten zu sollen? Und wissen Sie, was die Tatsache für Deutschland selbst zu bedeuten schien? Und nun kommt die Bekenntnissynode selbst und ruft ihre 2000 aus dem angetretenen Kampf zurück mit einer Begründung, deren sachliche Nichtigkeit innerhalb und außerhalb Deutschlands jedem Kinde einsichtig sein muß? Es muß Ihnen ganz verborgen sein, welcher furchtbaren Kompromittierung der Sache der Bekennenden Kirche Sie sich damit schuldig gemacht haben, sonst hätten Sie diese Anweisung nicht ausgehen lassen können.
100Sie haben aber noch mehr getan. Sie reden von den für Ihre Fiktionen noch nicht zugänglichen Pfarrern als von Leuten, die «die hierfür erforderliche Klarheit» noch nicht, sondern an Stelle dieser Klarheit «ernste vom Bekenntnis her begründete Bedenken» gegen Ihre Anweisung haben. Sie erachten es als Ihre «kirchenleitende Aufgabe und brüderliche Pflicht», diese Leute «in ihrem Gewissen zu lösen». Und zur Erfüllung dieser Pflicht und Aufgabe haben Sie beim Präsidenten des EOK eine Fristverlängerung für die Eidesleistung verlangt und, wie es scheint, unterdessen bereits erwirkt. Ich bitte Sie, liebe Brüder, wohin sind wir eigentlich gekommen? Ernste vom Bekenntnis her begründete Bedenken müßten offenbar von einer Bekenntnissynode ernst und vom Bekenntnis her beseitigt werden. Sie aber stellen diesen Bedenken eine «Klarheit» gegenüber, in der kein ruhiges Auge etwas Anderes als die Dunkelheiten einer grundsatzlosen und darum schlechten Diplomatie erkennen wird. Und mit diesen Dunkelheiten glauben Sie «die Brüder in ihrem Gewissen lösen» zu sollen und zu können? Hüten Sie sich: Was Sie mit diesem Ihrem Beschluß in der Hand Ihrem Wunsche gemäß bei den Pfarrern ausrichten werden, das wird kein Lösen, sondern ein regelrechtes Binden sein, eine Bestärkung der Menschen in ihrer Schwachheit, eine Vermehrung ihres Mangels an Erkenntnis, eine Bestätigung ihrer Neigung, notwendigsten Entscheidungen auszuweichen und immer wieder auszuweichen. So kann man weder die Kirche leiten noch seine brüderliche Pflicht erfüllen. So handelt keine Bekenntnissynode.
Ich kann Ihnen die harte Entgegenstellung nicht ersparen: Die Sache des Bekenntnisses, zu dem wir uns 1934 gemeinsam berufen wußten, wird jetzt von denen und nur von denen vertreten werden, die sich Ihrer Anweisung nicht fügen werden. Sei es darum, weil sie Ihre eigenen vier Forderungen ernster genommen hatten als Sie selbst, sei es, weil sie darüber hinaus der Meinung sind, daß dieser Eid aller Dinge nicht geschworen werden dürfte, weil er unter allen Umständen gegen das erste Gebot verstößt. Ich weiß nicht, ob ihrer eine große oder eine kleine Zahl sein wird. Aber ich freue mich mit jedem und für jeden Einzelnen, der es wagen wird, diesen Weg zu gehen. Die Kirche Jesu Christi wird nach meiner Einsicht dort sein, wo diese Einzelnen sind. Und ich weiß Einen, der Ihnen, wenn er könnte, heute dasselbe sagen würde. Er sitzt im Konzentrationslager auf besonderen Befehl |101 des Mannes, dem die preußischen Pfarrer heute auf «Anweisung» ihrer Bekenntnissynode Treue und Gehorsam schwören sollen.16
Liebe Brüder, glauben Sie mir, daß es mir unsagbar schwer fällt, Ihnen dies alles zu schreiben. Ich tue es unter dem Eindruck, daß die Ratlosigkeit und Müdigkeit gerade der bisher in der deutschen Bekennenden Kirche selbst Führenden nachgerade so groß geworden ist, daß, weil niemand Anderer es tut, euer, wie ich wohl weiß, nicht immer angenehmer «schweizerischer und demokratischer» Freund vergangener Jahre rufen und schreien muß: So nicht weiter! Konnte, durfte, mußte es zu dieser Niederlage kommen? War und ist denn wirklich gar niemand unter Ihnen, um Sie zu der Einfalt des geraden Weges zurückzurufen, der sich der Bekennenden Kirche noch immer als verheißungsvoll gezeigt hat, was man von allen anderen versuchten Wegen wirklich nicht sagen kann? Niemand, der Sie anflehte, die künftige Glaubwürdigkeit der Bekennenden Kirche nicht in dieser furchtbaren Weise aufs Spiel zu setzen? Niemand, der mit Ihnen darum betete, daß Gott der Bekennenden Kirche das Denken und die Sprache, mit denen sie geboren wurde, nicht nehmen, sie nicht mit dem Einzug der Argumentation und der Terminologie der «intakten» Bischöfe17 und des «Bundes der Mitte»18 strafen möchte? Oder wenn solche da waren, die das alles getan haben, warum ist nicht auf sie gehört worden? Wie ist es möglich, daß ich in einem ebenfalls in der Eidesfrage nach Württemberg gerichteten Brief (vom 24. Juni) meines alten Freundes Asmussen den gräßlichen Satz lesen muß: «daß Gott und der Vater unseres Herrn Jesu Christi uns die Klarheit der Antwort versagt hat, die er uns zu anderen Zeiten in der Bekennenden Kirche gab», samt der klar schwarmgeisterischen Folgerung, daß dies «die Situation» sei, aus der heraus zu reden heute von jedermann verlangt |102 werden müsse.19 Barmen I, lieber Bruder Hans Asmussen?! Sehen Sie, liebe Brüder alle: wenn die Dinge in Deutschland so stehen, dann müssen Sie es mir schon erlauben, daß ich nicht trotz, sondern wegen meines gesicherten Ortes jenseits der deutschen Grenze nicht aufhöre, mich Ihnen vernehmbar zu machen, ob Sie es wünschen oder nicht wünschen. Das wäre noch schöner, wenn ich von meiner Sicherheit nicht wenigstens diesen Gebrauch machen würde, Ihnen von Zeit zu Zeit das zu sagen, was man sich im heutigen Deutschland offenbar selbst nicht mehr sagen kann.20
Und rechnen Sie bitte auch mit dem |103 Umstand, daß die Sache der Bekennenden Kirche in Deutschland schon lange nicht mehr Ihre, der Deutschen alleinige Sache ist. Rechnen Sie mit der Gemeinschaft der Vielen in der ganzen Welt, die diese Sache mit Ihnen auf dem Herzen tragen und denen ein gutes Zeugnis zu geben Sie sich nicht ersparen können. Aus und in dieser Gemeinschaft ist dieser Brief geschrieben. Ich brauche Ihnen also nicht erst zu versichern, daß seine Klagen und Anklagen keine Verurteilungen und keine Scheidungen bedeuten können. Sie bedeuten aber die ernstliche Bitte, daß sie alle durch Gottes Gnade «bleiben»21 möchten in dem, was wir gelernt haben und in dessen Erkenntnis wir uns allein auch in Zukunft lieben können.