37 · 1941

An den Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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An den Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1941

Im Frühjahr 1941 hatte Barth gegenüber Herbert Lang, der in der Abteilung für Presse und Rundfunk im Armeestab für die Sektion Buchhandel zuständig war, nach einem persönlichen Gespräch die Erklärung abgegeben, er sei «bereit, bei zukünftigen, in der Schweiz zu druckenden Buchveröffentlichungen, in denen es zu direkter Behandlung von Problemen der internationalen Politik kommen sollte», in der Weise mit ihm Fühlung zu nehmen, daß er ihm die betreffenden Manuskripte vorlegen und seine «Äußerungen dazu» entgegennehmen würde.1 Nachdem sich jedoch herausgestellt hatte, daß übergeordnete Stellen die Prüfung vorgelegter Texte Wochen und Monate verzögerten2, hatte Barth am 22.6.1941, an jenem Tage, an dem früh morgens der deutsche Überfall auf die Sowjetunion begonnen hatte, Herbert Lang mitgeteilt, daß er seine «Erklärung, soweit sie eine Verpflichtung meinerseits involvieren sollte, Ihnen meine Manuskripte auf alle Fälle vorzulegen, zurücknehme.»3

Die Zensurmaßnahmen wurden im Sommer 1941 drückender (s. das Verbot des Offenen Briefes nach Großbritannien, Nr. 34). Einen Tag nachdem Barth seine Schrift «Im Namen Gottes des Allmächtigen» im Juli dem Bundespräsidenten Wetter und dem General Guisan |314 zugesandt hatte4, wurde die Schrift verboten und beschlagnahmt.5 Ein Rekurs Barths6 wurde am 25.10. durch Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission zurückgewiesen.7 Im August wurde eine Einladung des Evangelischen Seminars Muristalden an Barth zu einem Vortrag8 durch mündliche Anweisung des Polizeidirektors Seematter untersagt.9 Verboten wurde auch ein Vortrag, um den Barth von den Emigranten des Internierungslagers Vouvry im Wallis gebeten worden war und für den er «absichtlich das doch gewiß nahezu gartenlaubenhaft sanfte Thema ‹Heimat und Fremde›» gewählt hatte.10 Eine Schrift «Der rechte Staat» von Barths Freund Arthur Frey, dem Leiter des Schweizerischen evangelischen Pressedienstes, wurde eingezogen und trotz einer Eingabe des Schweizerischen Ev. Kirchenbundes und eines 12 Seiten langen erklärenden Briefes von Frey11 nicht freigegeben.12 Am 27.10. erfuhr Frey per Telefon, daß in Bezug auf deutsche Erschießungen von Geiseln «nur noch die nackte Tatsache publiziert werden dürfe, Kommentare und rechtliche Untersuchungen hätten zu unterbleiben.» Darin sah Frey den «Tatbestand der Gewissensknebelung» und kündigte seine Mitarbeit in der militärischen Pressekontrolle auf.13 Daraufhin fand der Präsident der Zürcher Synode, Oberrichter Max Wolff, bei der Eröffnung der Synodaltagung scharfe Worte gegen die Zensur und nannte Beispiele.14 Frey verbreitete den Text sogleich im Wortlaut.15

315Pfarrer Paul Vogt (siehe Offene Briefe Nr. 10, 12, Anhang A und B)16 hatte Barth schon im August seinen Beistand angeboten17, worauf Barth zögernd reagiert hatte.18 Kurz vor Beginn der vierten Wipkinger Tagung machte Vogt am 9.11.1941 den Vorschlag, die Teilnehmer sollten einen Protestbrief an die oberste Landesbehörde und die oberste Heeresleitung der Schweiz richten, und fügte einen zwei Seiten langen Entwurf dazu bei.19 Barth reagierte sofort; er meldete seinem Freunde Vogt am 12.11. schriftlich Bedenken gegen eine zu freundliche Art des Vorgehens an und legte seinem Briefe einen kurzen eigenen Vorschlag bei, den er «Protest und Erklärung» überschrieben hatte.

Barths Text wurde zu Beginn der vierten Wipkinger Tagung von den Teilnehmern einstimmig bejaht und noch am gleichen Tage von Pfarrer Vogt mit folgendem Begleitschreiben «An den Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft» abgesandt20:

316Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Sehr geehrte Herren Bundesräte!

Wir haben die Ehre, Ihnen beiliegend einen Beschluß unter dem Titel «Protest und Erklärung» mitzuteilen, der heute, den 17. November 1941, an der Jahresversammlung des Schweizerischen evangelischen Hilfswerkes für die bekennende Kirche in Deutschland einstimmig gefaßt und von den Teilnehmern unterzeichnet worden ist.

Mit hochachtungsvoller Begrüßung

Pfarrer Paul Vogt, Präsident

Die Eingabe führte vier Tage später zu Beratungen in Regierung und Behörden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gab die Protesterklärung am 21.11. an die Abteilung Presse und Funkspruch des Armeestabes weiter, die ihn aber schon von anderer Seite erhalten hatte.21 Bundesrat von Steiger teilte mit, «der Bundesrat wünsche, daß der beiliegende Protest nicht in die Presse gelange.»22 Noch am gleichen Tage erging vom Pressechef des Ter. Kd. 6, Oberst Staub, erst telefonisch und dann brieflich, an Dr. Arthur Frey ein Publikationsverbot. Frey gab es sofort in einer «Mitteilung des schweizerischen ev. Pressedienstes an die religiösen Blätter» wörtlich weiter23:

Wir bestätigen unsere telephonische Mitteilung, daß der Bundesrat in der heutigen Sitzung beschlossen hat, der Abteilung Presse und Funkspruch die Weisung zu erteilen, daß mit Rücksicht auf den inneren Frieden «Protest und Erklärung», Blatt 2 Ihrer Mitteilungen Nr. 47 vom 19.11.41, in der Presse nicht erscheinen dürfen.

So blieb die Wiedergabe im EPD Schweiz die einzige Veröffentlichung des Textes. Das Dokument wurde nur den Lesern des EPD, den Teilnehmern an der Wipkinger Tagung und Interessenten bekannt, die den Text von Barth oder Frey zugesandt erhielten.24 Da nach der Verabschiedung des Textes die Wipkinger Tagung ganz im Zeichen des |317 grundsätzlichen Streites zwischen Barth und Brunner stand25, wurde die Aufmerksamkeit der Beteiligten von der Zensurproblematik abgelenkt. Barth kam zwar noch einmal in einem Privatbriefe auf sein «kleines Manifest» zurück.26 Aber auch er führte später diesen Text nicht in seiner Liste seiner anonym erschienenen Texte auf.27 Der Text blieb bis heute unveröffentlicht, sein Verfasser unbekannt.28

Im folgenden wird zunächst Barths Brief an Vogt vom 12.11.1941 (ohne ein Postscriptum anderen Themas) und dann die Protesterklärung selbst wiedergegeben.

Lieber Freund!

Komme ich zu spät, wenn ich dir doch noch meine Meinung zu dem für Wipkingen beachsichtigen Schritt in Sachen der Censurverbote etc. sagen möchte?

Mir kommt es vor: zu einer bloßen amica exegesis29 in einem Brief an den Bundesrat sind die vorgekommenen Dinge zu schwerwiegend. Die Leute müssen, wenn der Schritt überhaupt einen Sinn haben soll, nicht vor weitere Worte und Argumentationen, sondern vor den bestimmten Ausdruck unsrer Gesinnungen gestellt werden.

318Ferner: Die Leute sind z.T. unfähig, z.T. unwillig, sich auf Auseinandersetzungen theologischer Art, wie sie ein solcher Brief notwendig enthalten müßte, überhaupt einzulassen, und über predigtartige Kundgebungen lesen sie erst recht hinweg, als wäre nichts gesagt. Was ihnen Eindruck machen kann, sind ganz allein bestimmte, von so und so viel anderen Leuten klar sichtbar gemachte Positionen.

Ferner: Ihr beliebtestes Auskunftsmittel besteht darin, die Dinge, die man ihnen schreibt (Eingabe des Kirchenbundes!30 meine Rekursschrift!31) entweder in eine Schublade zu legen und viele Monate alt werden zu lassen oder aber mit einigen nichtssagenden, an allen vergeblich aufgebauten Argumenten vorbei hingeschmissenen Zeilen abzufertigen.

Daraus folgt für mich: der schönste «Brief» würde soviel bedeuten, wie wenn wir nichts getan hätten. Alle möglichen Leute haben schon sehr schöne Briefe nach Bern geschrieben. Was nötig ist, ist eine Resolution oder Deklaration nüchternsten, aber bestimmtesten Inhalts, die man dann auch nach Bern schicken kann, die aber vor Allem den in Wipkingen Anwesenden in die Feder zu diktieren wäre, damit ein Jeder sie nach Hause nehme und in seinem Kreise bekannt mache, und die man im Übrigen der kirchlichen und sonstigen Presse zu gut scheinendem Gebrauche übergeben würde.

319Aus der Beilage magst du sehen, wie ich mir das Ding denke.

Ich sehe der Sache nicht ohne Sorge entgegen. Was ich fürchte, ist ein langes Gerede derer, die für ihre Unentschlossenheit die herrlichsten theologischen Gründe entdecken und vorbringen werden, und zum Schlüsse etwa Mulmiges, an dem niemand Freude hat und das keinen Hund vom Ofen lockt. Aber wie sollte ich dir nicht zutrauen, daß du so oder so die Gnade haben wirst, das zu verhindern.

NB. Ich habe in dem Entwurf Absichtlich die Pfarrer als Subjekt der Erklärung genannt, weil den staatlichen Behörden nun eben eine Anzahl Träger des kirchlichen Amtes entgegentreten sollten.

Mit herzlichem Gruß und auf ein gutes Wiedersehen am Montag!
Dein
[Karl Barth]

Protest und Erklärung

Die unterzeichneten reformierten Schweizer Pfarrer haben zur Kenntnis genommen,

daß die Abteilung Presse und Rundfunk beim Armeestab die Zeitschrift «Neue Wege» unter Vorzensur gestellt und damit am weiteren Erscheinen verhindert hat

daß dieselbe Stelle die Schrift von Dr. Arthur Frey «Der rechte Staat» und die beiden Schriften von Prof. Dr. Karl Barth «Unsere Kirche und die Schweiz in der heutigen Zeit» und «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» sowie eine unter diesem letzten Titel erschienene Vortragssammlung der «Jungen Kirche» verboten hat

daß dieselbe Stelle der schweizerischen Presse zugemutet hat, sich inskünftig in Sachen der von einer ausländischen Macht praktizierten Geiselerschießungen jeder Stellungnehme zu enthalten

daß der bernische Regierungsrat im Einvernehmen mit dem schweizerischen Bundesrat einen im geschlossenen Kreis der ehemaligen Schüler des Evangelischen Seminars Muristalden zu haltenden Vortrag von Prof. Dr. Karl Barth über das Thema «Unsere christliche Verantwortlichkeit und die schweizerische Aufgabe» polizeilich verhindert hat.

320Sie protestieren hiemit öffentlich gegen diese Maßnahmen als gegen Konzessionen an den Geist und die Methoden eines Staatsgedankens, der mit dem reformierten Bekenntnis unverträglich und für die Schweizerische Eidgenossenschaft innerlich und äußerlich verderblich ist.

Sie erklären hiemit öffentlich, daß sie entschlossen sind, auch fernerhin der Pflicht nachzukommen, inmitten unseres Volkes der Wahrheit zu dienen, die zu unterdrücken durch jene Maßnahmen versucht worden ist.

Sachfußnoten

1
Treffen und Brief Barths vom 3.5.1941; dazu gleichzeitiger persönlicher Brief.↩
2
Barth beklagte sich darüber in einem Brief an Lang vom 18.6.1941, worauf dieser am 19.6. versicherte, die Abt. Presse und Funkspruch habe «alles getan, um die Abklärung der Frage zu beschleunigen.»↩
3
Als ihm Territorialkommandant Oberst Bäschlin zu bedenken gab, der gegenwärtige Augenblick sei «etwas heikel und nicht geeignet zu scharfen Bemerkungen über die Regierung, da sie ohnehin enorme Schwierigkeiten hat» (Brief an Barth 4.8.1941), hielt Barth dem entgegen: «Bedeutet der Krieg Hitlers gegen Rußland nicht u. A. auch dies, daß ein Krieg gegen die Schweiz mindestens noch unwahrscheinlicher geworden ist? Ich kann nur immer wieder bedauern, daß man es in Bern nicht für richtig hält, das Volk ganz anders über die jeweilige Lage und über das Grundsätzliche der unsererseits bezogenen Stellungen zu unterrichten, statt soviel Geheimpolitik zu treiben.» (Brief vom 7.8.1941)↩
4
Begleitbriefe vom 17.7.1941.↩
5
Brief an den Verlag der Jungen Kirche des Bundes Evangelischer Jugend der Schweiz in Zürich vom 7.8.1941.↩
6
Brief an Oberst Plancherel, Inspektorat der Abt. Presse und Funkspruch des Armeestabs, vom 10.8.1941.↩
7
Unterzeichnet vom Präsidenten der Kommission, Bundesrichter R. Guex.↩
8
Brief A. Fankhausers an Barth vom 15.8.1941.↩
9
Brief Fankhausers an Barth vom 12.9. und 18.9.1941. Bericht Barths an Dr. E. von Schenck ohne Datum [Sept.]↩
10
So Barths Kommentar im Brief an Oberst Bäschlin vom 22.9.1941.↩
11
Schreiben Freys an die Abt. Information des Armeestabes vom 15.9.1941.↩
12
Brief Freys an dieselbe vom 20.9.1941.↩
13
Brief an den Chef der Pressekontrolle des Ter. Kdo. 6 vom 28.10.1941.↩
14
Die «Maßregelung der Zeitschrift ‹Neue Wege›, die unter Vorzensur gestellt» wurde; das Verbot von Barths Schriften Im Namen Gottes des Allmächtigen und Unsere Kirche und die Schweiz in der heutigen Zeit und der Schrift Freys Der rechte Staat; das Verbot von 1940, «Äußerungen von hervorragenden Kirchenführern im Wortlaut wiederzugeben».↩
15
Mitteilungen des Schweizer. ev. Pressedienstes an die Mitarbeiter und die religiösen Blätter, Zürich 30.10.1941, Nr. 44, S. 2f. 📖 Barth strich sich u. a. an: «Diese aller echt schweizerischen Tradition hohnsprechende Behandlung der kirchlichen Presse und religiöser Veröffentlichungen ist ein unerhörter Angriff in die Freiheit des Wortes und der Verkündigung. […] Wir können uns nicht dahin belehren lassen, wir sollten uns mit unserm Bekenntnis zu Christus in den Raum der Kirche zurückziehen und die Politik dem Staate überlassen. Diese Belehrung der Zensurbehörde widerspricht der Tatsache, daß Christus nicht nur der Herr der Kirche ist, sondern auch der Herr der Welt. […] Für unsere reformierte Kirche ist der Dienst an der Wahrheit gleichbedeutend wie der Dienst an ihrem Herrn. Die Wahrheit verschweigen heißt für einen reformierten Christen Jesus Christus verleugnen. […] Die Kirche würde ihrem Auftrag untreu, wenn sie sich dies gefallen ließe, denn sie weiß, daß das Recht seinen Ursprung in Gott hat und man Gott verleugnet, wenn Recht und Unrecht nicht mehr bei ihrem Namen genannt werden dürfen.»↩
16
Zu Paul Vogt vgl. auch E. Busch, Das Vermächtnis von Paul Vogt, in: ZeitSchrift/Reformatio, Jg. 49 (2000), S. 168–180 📖.↩
17
Brief Vogts an Barth vom 5.8.1941: «Was sollen wir tun wegen des Verbots? Soll ich ein Zirkular an alle unsere Freunde ergehen lassen, mit der Aufforderung, daß alle einzeln in Bern protestieren?»↩
18
«Wenn ich dabei noch weitere Unterstützung finden würde, so würde das zwar vielleicht nicht wegen des direkten Effektes, wohl aber um das Bundeshaus im Allgemeinen an die vorhandene Opposition zu erinnern, von Gutem sein. Nur möchte ich Dich nicht plagen mit dem Ansinnen, deswegen eine größere Aktion aufzuziehen, zu der es ja auch wegen der Kürze der Frist zu spät wäre. Wenn die führenden Hilfswerkleute je einen solchen Brief nach Bern abfassen wurden?» (Brief an Vogt vom 8.8.1941).↩
19
Brief vom 9.11.1941 mit Entwurf.↩
20
BAB (JPC), E 4450, Akte 6147 📖 (Busch, Bogen, S. 341 📖); auch a.a.O., D 2785.↩
21
Brief vom 21.11.1941, BAB (JPC), a.a.O. 📖↩
22
Aktennotiz vom 21.11.1941, ebd.↩
23
Zürich, 21.11.1941.↩
24
Das Exemplar im KBA stammt aus dem Nachlaß von Peter und Helene Barth.↩
25
Es ging um die Frage, ob der Satz «Das Heil kommt von den Juden» (Joh. 4,22) lediglich historisch aufzufassen sei (Brunner) oder sich auf die Gegenwart beziehe (Barth; vgl. Offenen Brief Anhang A). – Darstellung bei Busch, Bogen, S. 373–399 📖.↩
26
Barth schrieb am 17.1.1942 an Nationalrat Oprecht, «das Gemisch von schlauer Kurzsichtigkeit und kurzsichtiger Schlauheit, mit der wir gesteuert werden», leuchte ihm nicht ein. «Aber die Curia confoederationis helveticae scheint ja an mir nicht weniger Mißfallen zu haben als ich an ihr. Ein kleines Manifest von mir, das sich die letzte Wipkinger Tagung zu eigen gemacht hatte, und eine Weihnachtsbotschaft an die Christen in Deutschland […, s. nächsten Offenen Brief] wurden prompt unterdrückt, und bei einer Delegation der Ev. Presse wollte der gute v. Steiger mich schon gar nicht dabei haben.»↩
27
Mitteilung von Prof. Eberhard Busch, Göttingen.↩
28
Vgl. die Darstellung in Busch, Bogen, S. 341.375 📖.↩
29
Anspielung auf den Titel von Zwinglis Streitschrift: Amica exegesis, id est: expositio eucharistiae negotii ad Martinum Lutherum (1527), in: Huldreich Zwinglis Sämtliche Werke, Bd. 5 (CR 92), Leipzig 1934, S. 548–758 📖.↩
30
Nach einer Aussprache zwischen einer Delegation des Bundesrats und einer Delegation des Schweizerischen Kirchenbundes am 30.12.1941 hatte der Vorstand des Kirchenbundes im Januar 1942 seine «Grundsätzliche Einstellung» über «Kirche und Pressezensur» dem Justiz- und Polizeidepartement zuhanden des Bundesrats und der Pressezensur zukommen lassen.↩
31
Barth hatte am 10.8.1941 in einem Schreiben an die Eidg. Rekurskommission Einspruch gegen die Verfügung vom 29.7.1941, durch die seine Schrift «Im Namen Gottes des Allmächtigen» verboten worden war, eingelegt (Text im KBA). Der ablehnende Bescheid vom 18.11.1941 durfte nicht veröffentlicht werden. Das Basler Polizeidepartement, das den Entscheid zur persönlichen Orientierung erhalten hatte, ersuchte die Rekurskommission um die Erlaubnis, die Gründe wenigstens den Mitgliedern des Großen Rats bekanntgeben zu dürfen, stieß aber auf Ablehnung. Es durfte lediglich veröffentlicht werden, daß durch Barths Schrift «die Behauptung der Unabhängigkeit der Schweiz und die Aufrechterhaltung der Neutralität der Schweiz beeinträchtigt» werde (Warum Prof. Barths Broschüre verboten wurde, in: Basler Nachrichten vom 21./22.3.1942 📖).↩